Ab dem 35. Lebensjahr kann die Gesundheitsuntersuchung zulasten der GKV alle drei Jahre durchgeführt werden. Untersuchung zur Identifikation von Gesundheitsgefahren und frühzeitiger Erkennung gängiger Krankheiten, vor allem im Bereich Herz-Kreislauf, Nierenleiden und Diabetes mellitus sind dabei zielführend.
Dabei sollte routinemäßig die Bestimmung des Nüchtern-Blutzuckerwertes gemessen werden. Bei Werten > 100 mg% sollte der Nüchtern-Blutzucker-Wert überprüft werden und der HbA1c bestimmt werden.