Gestationsdiabetes, eine Störung des Blutzuckerstoffwechsels in der Schwangerschaft, kann nur mit einem Blutzuckerbelastungstest festgestellt werden. Der Test muss unter festgelegten Bedingungen durchgeführt werden, über die Sie die durchführende Praxis oder Ambulanz genau informieren wird. Zur Untersuchung der Blutzuckerwerte wird Blut aus der Vene entnommen.

  • Keine aktue Erkrankung / Fieber / Hyperemesis / ärztlich verordnerte Bettruhe

  • Keine Einnahme oder parenterale Applikation kontrainsulinärer Medikation am Morgen vor dem Test (z.B. Cortisol, L-Thyroxin, ß-Mimetika, Progestoron). Nach Induktion der feteralen Lungenreife mit Betamethason wegen drohender Frühgeburt müssen mindestens 5 Tage nach der letzten Injektion vergangen und die Schwangere muss zumindest teilmobilisiert sein, bevor der oGTT angesetzt wird.

  • Keine Voroperation am oberen Magen-Darm-Trakt (z.B. bariatrische Chirurgie mit ablativ-malabsorptiven Verfahren) – Alternative: i. v.-GTT beim Diabetologen oder Blutglukose-Einzelmessungen, besonders nüchtern.

  • Keine außergewöhnliche körperliche Belastung vor dem Test

  • Normale, individuelle Ess- und Trinkgewohnheiten mit der üblichen Menge an Kohlenhydraten in den letzten 3 Tagen vor dem Test (die Schwangere darf sich nicht durch Ernährungsumstellung, insbesondere Weglassen von Kohlenhydraten, auf den Test vorbereiten).

  • Am Vorabend vor dem Test ab 22:00 Uhr Einhalten einer Nüchternperiode von mindestens 8 Stunden.

  • Testbeginn am folgenden Morgen nicht vor 6:00 Uhr und nicht nach 9:00 Uhr (tageszeitliche Abhängigkeit der Glukosetoleranz).

  • Während des Tests soll die Schwangere nahe dem Testlabor sitzen, darf nicht liegen oder sich unnötig bewegen und es soll keine anderen Untersuchungen in dieser Zeit durchgeführt werden.

  • Vor und während des Tests darf nicht geraucht werden.

S3-Leitlinie Gestationsdiabetes mellitus (GDM), Diagnostik, Therapie und Nachsorge. Praxisleitlinie der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG). AWMF-Registernummer: 057–008